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Alemannenstraße 39

76532 Baden-Baden

AGB

Immobilien-SI

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Unsere Anschrift

Alemannenstraße 39

76532 Baden-Baden

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AGB
Geschäftsbedingungen:


§ 1
Die genannten Angaben in unseren Offerten beruhen sich auf Informationen der Verkäufer, eine Haftung für deren Richtigkeit wird daher nicht übernommen. Wir bemühen uns, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Irrtum und Zwischenverkauf – vermietung bzw. -verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 2
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt und nicht zur Weitergabe an Dritte. Kommt durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

§ 3
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

§ 4
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Teil gegen Entgelt tätig zu werden.

§ 5 Provision:
Bei Vermietung beträgt unsere Nachweis- Vermittlungsprovision 2 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer = zurzeit 2,38 Monatsmieten. Diese Provision ist mit Abschluss des Mietvertrages verdient und fällig.

Bei gewerblicher Vermietung / Verpachtung beträgt die Provision 3 Monatsmieten (Pachten) zzgl. derzeit gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer = 3,57 Monatsmieten, ebenfalls fällig mit Abschluss der Pacht – bzw. Mietvertrages.

Bei Kauf:/ Verkauf: Die Nachweis- oder Vermittlungsprovision beträgt für den Käufer / Erwerber im Erfolgsfalle 3,57 % (inkl. derzeit gültiger Mehrwertsteuer) des notariell beurkundeten Kaufpreises.

Für den Verkäufer beträgt der Nachweis/ Vermittlungsprovision ebenfalls 3,48 % des Kaufpreises. Die Provision (Erwerber als auch Käufer) ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig, unbeschadet einer Provision der Gegenseite.

Sollte in den Exposés kein Hinweis auf die Provision vermerkt sein, gilt die ortübliche Provision gemäß § 653 Abs. 2 BGB. Sollte keine zusätzliche Käufer bzw. Erwerberprovision anfallen, ist dies ausdrücklich im Exposé vermerkt.

§ 6
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlung oder unseres Nachweises ein Vertrag zustande kommt. Darauf begründet sich auch die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt bzw. wenn vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird.

§ 7
Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten Vertrag sind gegenüber dem Vertragspartner ohne unsere Einschaltung zu erfüllen, Ausnahme hier ist jedoch die Provisionsverpflichtung.

§ 8
Änderungen sowie individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform

§ 9
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden